Selbständige und Betriebe
Die Tätigkeit, die Räume, die Fahrzeuge, die Baustellen.
In Luxemburg gelten für jeden Betrieb zwei Pflichten: Beiträge an das Centre commun de la sécurité sociale und die Haftpflichtversicherung aller beruflich genutzten Fahrzeuge. Bestimmte reglementierte Berufe — Immobilienmakler, Architekten, Notare, Heilberufe — brauchen zusätzlich eine Berufshaftpflicht. Alles Weitere hängt vom Gewerbe ab.
Was das abdeckt
- Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht und Produkthaftung
- Betriebsinhalt: Werkzeug, Warenlager, Einbauten
- Betriebsunterbrechung nach einem gedeckten Schaden
- Den Fuhrpark, vom ersten bis zum letzten Fahrzeug
- Baustellen: Neubau und Umbau
Die passenden Baloise-Produkte
- Berufs- und Betriebshaftpflicht
- BUSINESS — Gebäude, Material, Warenlager, Betriebsunterbrechung
- Fuhrparkversicherung
- Bauleistungsversicherung für Neubau und Umbau
- Warentransportversicherung (CMR)
- Unfallversicherung
Was wir dafür brauchen
- Ihre Tätigkeit und die Nummer der Niederlassungsgenehmigung
- Der Jahresumsatz, als Größenordnung
- Adresse und Fläche der Betriebsräume
- Zahl der Beschäftigten und der Fahrzeuge